Leistungen




Verkehrswertgutachten

Die Definition des Verkehrswertes findet sich § 194 BauGb. Demnach ist der Verkehrswert folgender.

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."


Im Grunde genommen das was am Markt am ehesten als Verkaufswert erzielt werden würde.

Häufig wollen Eigentümer eine Immobilie verkaufen oder Kaufwillige eine Immobilie kaufen. In diesen Momenten stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen Wert und natürlich auch nach den an dem Kaufobjekt vorhandenen Baumängeln oder auch Bauschäden, damit für das Kaufobjekt nicht zu viel bezahlt wird.

Wenn sich ihnen auch diese Frage stellt, dann kontaktieren sie uns.

Der Verkehrswert muss nicht immer und zwangsläufig über ein zu erstattendes Gutachten ermittelt werden. Er kann auch im Wege einer einfachen Verkehrswertermittlung ermittelt werden. Die Ermittlung des Verkehrswertes kann dann über eine einfache Verkehrswertermittlung ermittelt werden, wenn die einfache Wertermittlung nur ihrer eigenen Kauf- oder auch Verkaufsentscheidungsfindung dienen soll.

Der Vorteil an einer einfachen Verkehrswertermittlung ist, dass eine einfache Verkehrswertermittlung ausgedrückt in Euro nicht so hoch zu Buche schlägt wie ein Verkehrswertgutachten.

Der Nachteil an einer einfachen Verkehrswertermittlung ist, dass eine einfache Verkehrswertermittlung in der Tiefe nicht so umfangreich und bis ins kleinste Detail ausgearbeitet ist, weil sie sich im Wesentlichen nur auf das Zahlenwerk der Berechnungen bezieht und aufgrund dessen nicht aussagekräftig ist wie ein Verkehrswertgutachten.

Eine weitere dritte Möglichkeit ist den Verkehrswert im Wege eines Kurzgutachtens zu ermitteln. Ein Kurzgutachten liegt in der Ausarbeitungstiefe zwischen den vorgenannten beiden Varianten.

Für welche der Varianten sie sich entscheiden, steht und fällt mit dem Zweck den sie verfolgen.

Scheuen Sie sich nicht uns zu befragen und nutzen sie unser Angebot einer ersten kostenfreien Telefonberatung oder nehmen sie unsere preisgünstigen Paketdienste in Anspruch.

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Baumängel

Baumängel sind die Vorläufer von Bauschäden. Mangelnde Bauüberwachung kann gravierende -neben Gesundheit schädigenden, insbesondere auch finanzielle- Auswirkungen und Folgen haben, deren Nachwehen sie, als den am Bau Beteiligten, eine lange Zeit Ihres Lebensweges begleiten werden, was hätte vermieden werden können.

Aus diesem Grund ist eine neutrale fundierte sachverständige Baubetreuung und Begleitung -nicht nur im sprichwörtlichen Sinn sondern tatsächlich- "bares Geld" wert.

Sparen sie nicht am falschen Ende!

Nutzen sie unser Angebot einer ersten kostenfreien Telefonberatung oder nehmen sie unsere preisgünstigen Paketdienste in Anspruch.

Wir bieten für private Auftraggeber, Hausverwaltungen, Kommunen und auch für Versicherungen (Haftpflicht- und im Sachschadenbereich) kurzfristig sowie preisgünstig Schadenfeststellungen im Bezug auf die Schadenursache und auf die Schadenhöhe (Neuwert/Zeitwert, Reparaturaufwand) an.

Zur Erfüllung der uns erteilten Aufträge steht und eine umfangreiche und immer auf den aktuellsten Stand gebrachte Sachverständigenausrüstung zur Verfügung.

Durchführung von Ortsterminen im gesamten Bundesgebiet
  • Aufnahme der Baumängel Ort am Objekt
  • Fertigen einer Fotodokumentation vor Ort am Objekt
  • Computergestützte Auswertung
  • Berechnung der Schadenhöhe
  • Berechnung von Zeitwerten
  • Berechnung von merkantilen Minderwerten
  • Anwendung der Zielbaummethode nach Aurnhammer
  • Berechnung von Reparaturkosten
  • Sanierungsvorschläge und Sanierungskonzepte
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Bauschäden

Bauschäden sind die Auswirkungen von Baumängeln die bei der Erstellung von Bauleistungen so zu sagen gebaut wurden. Baumängel sind somit die Vorläufer von Bauschäden. Mangelnde Bauüberwachung kann gravierende -neben Gesundheit schädigenden, insbesondere auch finanzielle- Auswirkungen und Folgen haben, deren Nachwehen sie, als den am Bau Beteiligten, eine lange Zeit Ihres Lebensweges begleiten werden, was hätte vermieden werden können.

Aus diesem Grund ist eine neutrale fundierte sachverständige Baubetreuung und Begleitung -nicht nur im sprichwörtlichen Sinn sondern tatsächlich- "bares Geld" wert.

Sparen sie nicht am falschen Ende!

Nutzen sie unser Angebot einer ersten kostenfreien Telefonberatung oder nehmen sie unsere preisgünstigen Paketdienste in Anspruch.

Wir bieten für private Auftraggeber, Hausverwaltungen, Kommunen und auch für Versicherungen (Haftpflicht- und im Sachschadenbereich) kurzfristig sowie preisgünstig Schadenfeststellungen im Bezug auf die Schadenursache und auf die Schadenhöhe (Neuwert/Zeitwert, Reparaturaufwand) an.

Zur Erfüllung der uns erteilten Aufträge steht und eine umfangreiche und immer auf den aktuellsten Stand gebrachte Sachverständigenausrüstung zur Verfügung.

Durchführung von Ortsterminen im gesamten Bundesgebiet
  • Aufnahme der Baumängel Ort am Objekt
  • Fertigen einer Fotodokumentation vor Ort am Objekt
  • Computergestützte Auswertung
  • Berechnung der Schadenhöhe
  • Berechnung von Zeitwerten
  • Berechnung von merkantilen Minderwerten
  • Anwendung der Zielbaummethode nach Aurnhammer
  • Berechnung von Reparaturkosten
  • Sanierungsvorschläge und Sanierungskonzepte
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Gebäudeenergieberatung

Die stetig steigenden Energiekosten sowie der vom Gesetzgeber vorgegebene Sparzwang verpflichten zur energetischen Sanierung von baulichen Anlagen (Häuser und sonstigen Gebäulichkeiten). Hiervon Gleichwohl betroffen sind Vermieter und Eigentümer auch von eigen genutzten Immobilien. Die gesetzliche Grundlage dessen ist die Energieeinsparverordnung (kurz, ENEV). Der Gesetzgeber hat für die von diesem Sparzwang betroffenen Personengruppen zinsgünstige Gelder sowie Förderungen von Sanierungsprogrammen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz, KFW) bereitgestellt. Auch die Beratungskosten für solche Maßnahmen werden gefördert, wenn tatsächlich saniert wird.

Wir beraten sie gerne hinsichtlich dem -an Ihrem Objekt- vorhandenen Einsparpotenzial.
  • Kurzberatung (kostenfrei) mit Kostenangabe zur Entscheidungsfindung ob saniert werden soll
  • Gutachten zur energetischen Betrachtung eines Gebäudes
  • Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen
  • Beratung zur Wärmedämmung
  • Verbrauchskostenanalyse
  • Beratung zur energetischen Sanierung mit Erläuterung von Einsparpotentialen
  • Kosten- und Nutzenanalyse von Energieeinsparmaßnahmen
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Rechnungs- und Aufmaßprüfung,
Angebotsprüfung,
Vertragsprüfung


Das Bausoll definiert die Bauleistung die sie erhalten. Das Bausoll wird nach dem Vertrag bestimmt. Ist das Bausoll nach dem Vertrag nicht klar bestimmt oder definiert, ist es das Bausoll durch Auslegung zu ermitteln.

Die Anschaffung einer Immobilie ist eine Anschaffung die, die meisten Menschen eine sehr lange Teilstrecke Ihres Lebensweges begleiten wird, die Menschen persönlich -aber auch ihre "Geldbörse" - auf viele Jahre binden wird. Die wenigsten Menschen bauen häufiger.

Aus diesem Grund ist es (umso) unverständlich (er), dass noch lange nicht für eine Immobilie gilt, was längst schon für ein KFZ gilt und in der KFZ-Branche "Gang und Gäbe" ist. Beim Kauf eines gebrauchten KFZ beispielsweise werden Werkstätten und Sachverständige aufgesucht und über den Wert des Kaufobjektes befragt um nur ja nicht zu viel zu bezahlen. Dabei kostet ein KFZ in der Regel nur einen Bruchteil dessen was eine Immobilie kostet, für die diese Gebaren die beim KFZ hinsichtlich der Preisermittlung schon lange üblich sind aber noch lange nicht gelten.

Wollen sie "zu viel bezahlen" oder wollen sie das Bausoll "Kapitän Zufall" überlassen?

Lassen sie ihre Unterlagen die die Vertragsunterlagen werden sollen überprüfen. Vorgelegte Angebote, Rechnungen und Verträge werden auf Plausibilität und Höhe der einzelnen Positionen überprüft.

Ein altes und immer noch gültiges Sprichwort sagt, "bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Da kann auch "Kapitän Zufall" keinen Kurswechsel mehr anordnen dem denn dann auch noch tatsächlich Folge geleistet würde.

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Bauleitung und Bauüberwachung

Vielfach werden die Kosten der Bauleitung und Bauüberwachung eingespart, weil der Bauherr der Meinung ist diese Kosten -die dafür aufgewendet werden müssen- eingespart werden können.

Dies geschieht vielfach mit "fatalen Folgen" zu Lasten der Bauqualität.

Denken sie nur an die unterschiedlichen Formate und Sendungen im Fernsehen, die häufig über die "in den Sand gesetzten Projekte" berichten.

Die Bauleitung und Bauüberwachung sind das "A" und das "O" im Baugeschehen.

Mit der Bauleitung und Bauüberwachung "steht und fällt" die Qualität der Bauleistung.

Ein altes aber immer noch gültiges Sprichwort sagt, "man darf mal Fehler begehen, doch bauen darf man keine".

Und wie, wenn nicht durch eine neutrale Institution wie einem neutralen Sachverständigen wollen sie das Bewerkstelligen, dass keine Baumängel gebaut werden?

Wir können Ihnen auch in diesem Punkt der Überwachung der Bautätigkeiten "aus der Patsche helfen".

Nutzen sie unser Angebot einer ersten kostenfreien Telefonberatung oder nehmen sie unsere preisgünstigen Paketdienste in Anspruch.

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Referenzen

Baumängel (Gutachten und Kurzgutachten sowie mündliche Gutachten)
Objekt Auftraggeber und Auftrag Vor der Gutachtenerstattung von dem Unternehmer, Auftraggeber oder dem Verantwortlichen oder der Versicherung zur Zahlung angeboten oder auch zur Auszahlung angefordert Nach der Gutachtenerstattung bzw. nach der Ausführung der gutachterlichen Tätigkeiten von dem Unternehmer oder dem Verantwortlichen oder der Versicherung gezahlt oder auch erfolgreich gemindert
Stadionbau, Sportlerheim/Vereinsheim, Wesseling/Rhld./NRW Öffentlicher Auftraggeber, Stadt Wesseling 0,00 Euro rd. 30.000,00 Euro
Club, Bar, Sauna, Prüm/Eifel/RLP Privater Auftraggeber, Gutachtenerstattung, Kellerabdichtung 0,00 Euro rd. 120.000,00
(noch in Klärung bzw. noch strittig)
PAKETAUFTRAG FÜR DREI HÄUSER
Einfamilienwohnhaus, Kerpen/Rhld./NRW Privater Auftraggeber, Gutachtenerstattung, Einbehalt Restwerklohn 0,00 Euro rd. 125.000,00 Euro
(noch in Klärung bzw. noch strittig)
Einfamilienwohnhaus, Kerpen/Rhld./NRW Privater Auftraggeber, Gutachtenerstattung, Einbehalt Restwerklohn Einbehalt des Restwerklohnes bei allen drei Häusern
in Höhe von ca. rd. 240.000,00 Euro
rd. 120.000,00 Euro
(noch in Klärung bzw. noch strittig)
Einfamilienwohnhaus, Kerpen/Rhld./NRW Privater Auftraggeber, Gutachtenerstattung, Einbehalt Restwerklohn rd. 110.000,00 Euro
(noch in Klärung bzw. noch strittig)
Einfamilienwohnhaus, Mechernich/Eifel/NRW Privater Auftraggeber, Gutachtenerstattung, Sockel- und Spritzwasserbereich undicht, innen Feuchte und Schimmel 0,00 Euro rd. 12.000,00 Euro
Einfamilienwohnhaus, Euskirchen/Eifel/NRW Gewerblicher Auftraggeber(Bauunternehmung), Gutachtenerstattung, gerichtlich eingeforderter Restwerklohn 0,00 Euro rd. 25.000,00 Euro
Geschäftshaus, Hennef/Sieg/NRW Gewerblicher Auftraggeber (Gastronomie), Gutachterliche Stellungnahme und Schriftverkehr mit der Versicherung, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus rd. 800,00 Euro rd. 8.800,00 Euro
Geschäftshaus, Hennef/Sieg/NRW Gewerblicher Auftraggeber (Gastronomie), Gutachterliche Stellungnahme und Schriftverkehr mit der Versicherung, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus rd. 0,00 Euro rd. 3.900,00 Euro


Verkehrswertgutachten

- Altenwohnheim Mechernich/Eifel/NRW
- Geschäftshaus, Mechernich/Eifel/NRW
- Geschäftshaus, Ahrweiler/RLP


Brandschaden
Objekt Auftraggeber und Auftrag Vor der Gutachtenerstattung von der Versicherung oder dem Verantwortlichen (z. B. dem Unternehmer etc.) zur Zahlung angeboten oder auch zur Auszahlung durch Dritte von Selbigen angefordert. Nach der Gutachtenerstattung bzw. nach der Ausführung der gutachterlichen Tätigkeiten von der Versicherung oder dem Verantwortlichen (z. B. dem Unternehmer etc.) gezahlt
Club/Bar/Sauna, Geschäftshaus, Mechernich/Eifel/NRW Privater Auftraggeber, Gutachtenerstattung 0,00 Euro rd. 19.000,00 Euro
Einfamilienwohnhaus, Mechernich/Eifel/NRW Privater Auftraggeber, Schriftverkehr mit der Versicherung rd. 85.000,00 Euro rd. 129.000,00 Euro
Einfamilienwohnhaus, Mechernich/Eifel/NRW Privater Auftraggeber, Schriftverkehr mit der Versicherung rd. 800,00 Euro rd. 9.800,00 Euro


Wasserschaden
Objekt Auftraggeber und Auftrag Vor der Gutachtenerstattung von der Versicherung oder dem Verantwortlichen (z. B. dem Unternehmer etc.) zur Zahlung angeboten oder auch zur Auszahlung durch Dritte von Selbigen angefordert. Nach der Gutachtenerstattung bzw. nach der Ausführung der gutachterlichen Tätigkeiten von der Versicherung oder dem Verantwortlichen (z. B. dem Unternehmer etc.) gezahlt
2-familienwohnhaus, Mechernich/Eifel/NRW Privater Auftraggeber, Schriftverkehr mit der Versicherung rd. 0,00 Euro
(von der Versicherung zur Zahlung angeboten)
rd. 14.000,00 Euro
(von der Versicherung ausgezahlt)
2-familienwohnhaus, Kall/Eifel/NRW Privater Auftraggeber, Schriftverkehr mit der Versicherung rd. 1.500,00 Euro
(von der Versicherung zur Zahlung angebo-ten)
rd. 9.500,00 Euro
(von der Versicherung ausgezahlt)
8-familienwohnhaus, Kall/Eifel/NRW Wohnungseigentümergemeinschaft, sachverständige Bewertung rd. 0,00 Euro
(von dem Unterneh-mer zur Zahlung an-geboten)
rd. 35.000,00 Euro
(noch in Klärung bzw. noch strittig)
2 x 8 Reihenhäuser, Süderbrarup/SH Versicherung, Gutachtenerstattung und Haftungsquotelung hinsichtlich der Verantwortlichkeit rd. 468.000,00 Euro
(vom Unternehmer von der Versicherung zur Auszahlung angefordert)
rd. 12.000,00 Euro
(von der Versicherung bislang ausgezahlt)
(noch in Klärung, noch strittig)


Einbruch
Objekt Auftraggeber und Auftrag Vor der Gutachtenerstattung von der Versicherung oder dem Verantwortlichen (z. B. dem Unternehmer etc.) zur Zahlung angeboten oder auch zur Auszahlung durch Dritte von Selbigen angefordert. Nach der Gutachtenerstattung bzw. nach der Ausführung der gutachterlichen Tätigkeiten von der Versicherung oder dem Verantwortlichen (z. B. dem Unternehmer etc.) gezahlt
Club/Bar/Sauna, Geschäftshaus, Mechernich/Eifel/NRW Privater Auftraggeber, Gutachtenerstattung 0,00 Euro rd. 19.000,00 Euro
Einfamilienwohnhaus, Mechernich/Eifel/NRW Privater Auftraggeber, Schriftverkehr mit der Versicherung rd. 85.000,00 Euro rd. 129.000,00 Euro
Einfamilienwohnhaus, Mechernich/Eifel/NRW Privater Auftraggeber, Schriftverkehr mit der Versicherung rd. 800,00 Euro rd. 9.800,00 Euro


Bauleitung und Bauüberwachung

- Pennymarkt, Ratingen
- Pennymarkt, Düsseldorf
- Kindertagesstätte, Köln
- Internationale Friedensschule, Köln
- Stadt Wesseling, Stadionbau, Wesseling/Rhld.

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"Exkurs" Wissenswertes zu Gutachten und Sachverständigen

[das, hier der gebotenen Kürze eines Exkurses wegen nicht alles abschließend erklärt und erläutert werden kann, erwähnen wir nicht extra, haben es aber hiermit Kund getan!]

Gutachten werden nicht erstellt oder gefertigt sondern erstattet.

Sachverständige, Schätzer oder Gutachter haben im weitesten Sinn das gleiche Berufsbild zur Grundlage.

Es heißt nicht "ich war auf dem Gericht" sondern "ich war bei Gericht".

Sachverständige, Schätzer oder Gutachter werden bei Gericht nicht beauftragt sondern heran gezogen einen Auftrag zu erfüllen. Sie dürfen diese Aufträge nicht ablehnen oder wegen nichtigen Gründen einfach nur nicht erfüllen. Ein Gipsbein ist kein Hinderungsgrund, im Zweifel hilft da einen Auftrag nicht erfüllen zu müssen vielleicht höchstens "den Kopf unter dem Arm" zu tragen.

Die beiden sich Streitenden nennt man bei Gericht Parteien oder Gegner, Prozessgegner sowie Kläger und Beklagte.

Wenn ein Sachverständiger, ein Schätzer oder ein Gutachter ein Gutachten - beauftragt von nur einer Partei - erstattet, so nennt man dies Parteigutachten oder auch Privatgutachten.

Ist der Sachverständige vom Gericht zur Beantwortung der Beweisfragen heran gezogen worden, ist er "im Volksmund" der gerichtlich bestellte Sachverständige korrekter Weise wäre er aber eigentlich der gerichtlich heran gezogene Sachverständige.

An dem unter den Menschen weit verbreiteten Gerücht, "freie Sachverständige für Bauwesen" oder "Verbandssachverständige für Bauwesen" arbeiteten schlechter als Andere muss nichts dran sein. Ganz im Gegenteil, derartige Sachverständige müssen sich gegen die übrigen Sachverständigensparten behaupten und -am hart umkämpften Markt der Aufträge- um Aufträge kämpfen und sich zunächst einmal gegen die sich in den Köpfen der Menschen hartnäckig haltenden und festgesetzten Gerüchte durchsetzen. Sie müssen bzw. sollten -dies zu schaffen- immer einen Tick besser sein als "Andere".

An dem unter den Menschen weit verbreiteten Gerücht, wenn eine Partei einen ö. b. v. (öffentlich bestellter und vereidigter) Sachverständigen beauftrage gelte dies bei Gericht oder hätte bei Gericht Bestand, ist nichts weiter dran und mithin falsch. Es ist und bleibt nur ein Gerücht.

Ein von nur einer Partei beauftragtes bzw. in Auftrag gegebenes Gutachten kann im Verfahren bei Gericht und auch außergerichtlich jederzeit von der Gegenpartei abgelehnt werden. Zur Ablehnung spielt es keine Rolle, welche Art von Sachverständiger, Schätzer oder Gutachter das Gutachten erstattet hat. Insofern kann also auch im vorgenannten Fall jederzeit das erstattete Gutachten eines ö. b. v. Sachverständigen abgelehnt werden. Für diesen Fall der Ablehnung ist einzig uns allein ausschlaggebend, dass das Gutachten von nur einer Partei in Auftrag gegeben wurde. Dann wird häufig ein weiterer Sachverständiger bei Gericht herangezogen und mit der Beantwortung der Beweisfragen betraut, welches dann für beide Parteien Bestand hat.

Der mit dem Privatauftrag befasste Sachverständige, Schätzer oder Gutachter ist dann der so genannte Privatgutachter.

Der bei Gericht heran gezogene Sachverständige, Schätzer oder Gutachter ist dann der im Volksmund so genannte "Gerichtsgutachter".

Nur ein Gutachten eines bei Gericht zur Beantwortung der Beweisfragen heran gezogenen Sachverständigen hat für beide Parteien Bestand und ist mithin für beide Parteien bindend.

Auf ein Parteigutachten zu verzichten ist fatal und schlicht weg nicht empfehlenswert!.

Das Gericht hat lediglich die Aufgabe die Parteien bei dem Streit und mithin den Prozess zu leiten.

Einbringen, anführen oder vortragen was es bei Gericht anzuleiten gibt, müssen die Parteien für sich selbst und eigenverantwortlich. In der Regel erfolgt dies über den prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt.

Bei Gericht erzählt oder erklärt man nicht sondern man trägt vor oder man bringt in die Verhandlung ein.

Was bei Gericht in die Verhandlung nicht eingebracht und nicht angeführt bzw. dort nicht vorgetragen wird, wird auch dort bei Gericht nicht geleitet.

Wie, wenn nicht mit einem Parteigutachten, wollen es die Parteien schaffen ihre Wünsche und Begehren bei Gericht sach- und fachgerecht vorzutragen. Derartige Parteigutachten sind -auch für ihren Anwalt die Mängel bei Gericht sach- und fachgerecht vorzutragen- so zu sagen "unerlässlich".

Die Kosten für ein Parteigutachten können Kosten des Verfahrens sein, wenn es benötigt wurde um überhaupt über die Mängel in Kenntnis gesetzt worden zu sein und die Mängel und das entsprechende Anliegen bei Gericht überhaupt erst ordnungsgemäß vortragen zu können.

Die Fragen, die dem Sachverständigen durch private Auftraggeber zur Beantwortung gestellt werden heißen Auftragsfragen die mit dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen formuliert werden.

Bei Gericht heißen diese vorgenannten Auftragsfragen, die der Sachverständige bei Gericht und mithin für den Richter und die Parteien beantworten soll, Beweisfragen.

Die Beweisfragen sind in dem Gerichtsbeschluss formuliert.

Die Vergütung des Sachverständigen kann bei privaten Auftraggebern frei verhandelt und vereinbart werden.

Bei Gericht richtet sich die Vergütung nach dem Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Das Bausoll definiert die Bauleistung die sie erhalten.

Das Bausoll und mithin die Bauleistung wird nach dem Vertrag bestimmt.

Ist das Bausoll nach dem Vertrag nicht klar bestimmt oder definiert, ist es das Bausoll durch Auslegung zu ermitteln.

Baumängel sind die Vorstufe von Bauschäden

Bauschäden sind, neben sonstigen Ereignissen die z. B. durch Anprall eines KFZ oder eines Flugkörper etc. entstehen können, die Auswirkungen von mindestens einem Baumangel.

Ein Baumangel ist die negative Abweichung vom Bausoll, welches durch den Vertrag bestimmt wird.

Ein altes und immer noch gültiges Sprichwort sagt, "bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Nutzen sie unser Angebot einer ersten kostenfreien Telefonberatung oder nehmen sie unsere preisgünstigen Paketdienste in Anspruch.

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Preise und günstige Paketangebote

Machen sie Gebrauch von unseren Preis günstigen Paketpreisen. Alle nachfolgend angegebenen Preise können je nach Entfernung zur Baustelle oder zum Grundstück variieren und verstehen sich zuzüglich Auslagenerstattung (JVEG) und der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer, derzeit 19%

Wir sind im gesamten Bundesgebiet tätig und können aus diesem Grund keine definitiv verbindliche Angabe zu der Entfernung zu der Baustelle bzw. zum Grundstück angeben, da die Preisangabe auch eine Frage der betrieblichen Auslastung ist. Es macht einen Unterschied ob nur eine oder gleich drei Baustellen -auch bei unterschiedlichen Auftraggebern- gleichzeitig in z. B. Köln, Hannover, Frankfurt, Berlin oder Magdeburg zu betreuen sind oder dort Verkehrswerte etc. zu ermitteln sind.

Scheuen sie sich nicht uns hinsichtlich der angegebenen Preise zu befragen!

Wir bieten ihnen ein auf ihre Wünsche zugeschnittenes Paket einer Sachverständigenleistung -individuell für sie zugeschnitten- sehr gerne kostenfrei und unverbindlich an.
Ermittlung von Verkehrswerten/Zeitwerten
Verkehrs- oder Zeitwertermittlung für ein EFH ca. 1 Seite ab 350,00 Euro
Verkehrs- oder Zeitwertermittlung für ein EFH mit ELW ca. 10 Seiten ab 450,00 Euro
Verkehrs- oder Zeitwertermittlung MFH (bis 3-Familien) ca. 12 Seiten ab 550,00 Euro
Verkehrs- oder Zeitwertermittlung MFH (ab 3-Familien) ca. --- Seiten auf Anfrage
Verkehrs- oder Zeitwertgutachten für ein EFH ca. 20 Seiten ab 1.250,00 Euro
Verkehrs- oder Zeitwertgutachten für ein EFH mit ELW ca. 25 Seiten ab 1.350,00 Euro
Verkehrs- oder Zeitwertgutachten MFH (bis 3-Familien) ca. 30 Seiten ab 1.500,00 Euro
Verkehrs- oder Zeitwertgutachten MFH(ab 3-Familien) ca. --- Seiten auf Anfrage


Bauleitung/Bauüberwachung(für private Auftraggeber)
Paket 1, (5 Termine)
(1 x nach Aushub, 1 x vor dem betonieren der Bodenplatte, 2 x während und 1 x Abnahme)
  ab 850,00 Euro
Paket 2 (4 Termine)
(1 x vor dem betonieren der Bodenplatte, 2 x während und 1 x Abnahme)
  ab 750,00 Euro
Paket 3 (3 Termine)
(2 x während und 1 x Abnahme)
  ab 600,00 Euro


Bauleitung/Bauüberwachung (für private Auftraggeber)
Bauleitung für Bauherren-Auftraggeber   auf Anfrage
Bauleitung für Bauunternehmer-Auftraggeber   auf Anfrage
Nutzen sie vorher auch unser Angebot einer ersten kostenfreien Telefonberatung!

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Kostenfreie Telefonberatung

Die erste kostenfreie Telefonberatung bis zu einer Dauer von max. 15 Minuten ist kostenfrei.
Am ehesten -da wir tagsüber meist in der Kundschaft oder an den Baustellen unterwegs sind- erreichen sie uns auf unserem Handyanschluss(01 70) 29 40 223. Wir rufen auch -in dem Fall, in dem der Anrufer/Kunde keine Flatrate hat- zurück, damit das Telefonat nicht ihren persönlichen Kostenrahmen ihrer Telefonrechnung sprengt.

Grundlagen der Telefonberatung
Die tatsächliche Dauer der kostenfreien Telefonberatung legt der Anbieter dieser Leistung im Telefonat selbst fest. Zur kostenfreien Telefonberatung fertigt der Anbieter handschriftliche Aufzeichnungen die als Einziger und Alleiniger Nachweis des besprochenen dienen und die auch für den, der den Dienst in Anspruch nimmt gelten und verbindlich sind. Andere Aufzeichnungen -wie z. B. des von dem, den Dienst in Anspruch nehmenden- haben keinerlei Relevanz und werden als Beleg des besprochenen nicht verwendet und nicht anerkannt. Telefonische Auskünfte sind ausschließlich nur dann verbindlich, wenn sie im Anschluss an das geführte Telefonat -vom Anbieter- schriftlich bestätigt werden. Wer von diesem vorstehenden Angebot der kostenfreien Telefonberatung Gebrauch macht, erkennt die vorgenannten Grundlagen der kostenfreien Telefonberatung unwiderruflich als Verbindlich an.

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